9.1. Der Kunde wird Helden Consulting bei der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungsleistungen unterstützen.
Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße
Leistungserbringung durch Helden Consulting erforderlich und allgemein üblich sind, und der Helden Consulting insbesondere
● alle erforderlichen Informationen und Daten im Rahmen des Erstgesprächs (z.B. Prozessbeschreibungen (BPMN-Standard), Projektbeschreibung
oder Konzept, zu verwendende Medien, Inhalte, Texte, etc.) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung stellen;
● erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Nutzungsrechten, Arbeitsplätze, Rechner- und Leitungskapazitäten zur Verfügung stellen;
● Zugang zu allen IT-Systemen, die sich aus der Auftragsbestätigung ergeben (z.B. Websites, Social-Media-Kanälen und sonstigen Plattformen),
gewähren;
sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis von Helden Consulting zugeordnet wurden.
9.2. Im Falle von Sperrungen von Social-Media-Kanälen und Zugängen zu sonstigen Plattformen ist der Kunde selbständig zur Wiederherstellung des
Zugangs bzw. für die Behebung etwaiger Zugangshindernisse verantwortlich, sofern Helden Consulting nicht ein Mitverschulden gem. § 254 BGB trifft.
Der Anspruch auf das Honorar von Helden Consulting bleibt in diesem Fällen unberührt.
9.3. Soweit der Kunde Helden Consulting Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser
Informationen und Daten berechtigt ist. Helden Consulting ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen,
insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Ferner sichert der Kunde
zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-,
Patent-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf Helden Consulting
übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang. Der Kunde stellt Helden
Consulting insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber Helden Consulting geltend
machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und
Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, Helden
Consulting im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die
für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
9.4. Der Kunde ist für den Zugang zu den erforderlichen Hosting-, Social-Media- oder sonstigen Dritt-Plattformen selbst verantwortlich. Der Kunde ist
verpflichtet, Helden Consulting die erforderlichen Berechtigungen, Vollmachten und Zugänge einzurichten. Helden Consulting kann viele Leistungen
nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden bei den Dritt-Plattformen oder sonstigen Anbietern erbringen.
9.5. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Server- und Software-Umgebung den erforderlichen technischen
Mindestanforderungen für das Projekt mit den zu verwendenden Softwareumgebungen entspricht.
9.6. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor
Auftragsbeginn. Eine Haftung von Helden Consulting für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch
den Kunden noch verfügbar wären.
9.7. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Helden
Consulting oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder
Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
9.8. Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert Helden Consulting diese
Leistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Textform (per E-Mail) an. Helden
Consulting wird den Kunden unverzüglich in Textform (per E-Mail) auf aus ihrer Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.
9.9. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für Helden Consulting unentgeltlich zu
erbringen.
9.10. Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde
die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung
von Helden Consulting hat, ist Helden Consulting von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen von
Helden Consulting verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Helden Consulting entstehende und nachgewiesenen Mehraufwände werden
unbeschadet weiterer Rechte von Helden Consulting auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
9.11. Helden Consulting behält sich das Recht vor, eine Beauftragung von Verarbeitungsaufträgen des Kunden abzulehnen, wenn dieser Helden Consulting
Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor,
wenn der Kunde verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt
verherrlichende Inhalte überlässt.