Allgemeines und Geltungsbereich
  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Helden Consulting GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Hemker, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover, Tel.: +49 (0) 511-98247047, E-Mail: info@heldenconsulting.com, Internet: https://www.heldenconsulting.com/ (nachfolgend „Helden Consulting“) und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“, gemeinschaftlich auch „Parteien“).
  2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
  4. Die AGB von Helden Consulting gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Helden Consulting dem ausdrücklich zugestimmt hat.
  5. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Helden Consulting in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
Vertragsgegenstand
  1. Helden Consulting erbringt Beratungs-, Unterstützungsleistungen und Dienstleistungen im Bereich des Digital-Transformation-Managements und Digitalen-Marketings nach näherer Maßgabe der Ziffer 3. dieser AGB (nachfolgend „Leistungen“).
  2. Helden Consulting bietet ferner Schulungen, Trainings, Workshops (nachfolgend „Schulungen“) zu den angebotenen Leistungen an. Der Inhalt der Schulungen wird gesondert mit dem Kunden vereinbart und ist gesondert zu vergüten. Im Übrigen sind Schulungsleistungen nicht Gegenstand des Vertrags.
  3. Bei den Leistungen von Helden Consulting handelt es sich sowohl um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB als auch um werkvertragliche Leistungen gemäß §§ 631 ff. BGB.
  4. Gegenstand der werkvertraglichen Leistungen sind insbesondere die Entwicklung und Erstellung von Websites (im Folgenden „Websites“ genannt), Entwicklung von Software (z.B. Progressive Web-Apps, Android- und iOS-Applikationen), Erstellung von Print- und/oder Digital-Medien (nachfolgend „Creatives“) nach näherer Maßgabe der Ziffern 4. bis 6. dieser AGB (nachfolgend auch „werkvertragliche Leistungen“ genannt).
  5. Eine Steuerberatung und Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Vertrags. Ferner ist nicht Gegenstand der Beauftragung, die rechtliche Beratung durch Helden Consulting zum rechtskonformen Einsatz der Projekte, insbesondere im Hinblick auf den etwaigen Umgang mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Helden Consulting weist ausdrücklich daraufhin die Rechtskonformität der Projekte rechtlich prüfen zu lassen.
  6. Helden Consulting wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung und Schulungen von Helden Consulting wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
Leistungen und Pflichten von Helden Consulting
  1. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der von Helden Consulting zu erbringenden Leistungen bestimmen sich aus dem Inhalt der Auftragsbestätigung und/oder gesondert geschlossenen schriftlichen Verträgen unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
  2. Sofern zwischen den Parteien vereinbart wird, bildet die Basis der Leistungen das Audit und der sich an das Audit anschließende Workshop mit dem Kunden. Im Anschluss an den Workshop wird ein Maßnahmenplan für die Umsetzung der geplanten Leistungen erstellt. Entsprechend des gemeinsam mit dem Kunden ausgearbeiteten Maßnahmenplan werden die beauftragten Leistungen umgesetzt und kontrolliert.
  3. Helden Consulting wird den Kunden unverzüglich in Textform (per E-Mail) informieren, wenn Helden Consulting Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf die Leistungserbringung haben können.
  4. Helden Consulting erbringt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet Helden Consulting aber nicht. Insbesondere übernimmt Helden Consulting keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Erfolg einstellt oder, dass der Kunde ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden abhängig, auf den Helden Consulting keinen Einfluss hat.
  5. Helden Consulting behält sich das Recht vor, eine Beauftragung von Aufträgen des Kunden abzulehnen oder Inhalte zu löschen, wenn der Kunde Helden Consulting Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.
  6. Helden Consulting ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Kunden aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Kunden abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.
  7. Helden Consulting ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung der Tätigkeit ist Helden Consulting jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung der Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Helden Consulting wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei der Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch Helden Consulting erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Kunden.
  8. Helden Consulting ist bei der Wahl der für die Erbringung des Leistungsgegenstandes eingesetzten Personen frei. Helden Consulting ist für die sorgfältige Auswahl, hinreichende Qualifikation und regelmäßige Überwachung der eingesetzten Personen verantwortlich. Sofern die von Helden Consulting eingesetzten Personen dem Kunden namentlich benannt werden, entspricht dies dem jeweils aktuellen Planungsstand. Ein Anspruch auf Einsatz der genannten Personen besteht nicht. Der Kunde wird Helden Consulting im Falle fehlender Qualifikation der eingesetzten Personen oder sonstiger unzumutbarer Gründe unverzüglich hierüber in Schrift- oder Textform informieren. Gegenüber den eingesetzten Personen ist Helden Consulting insbesondere auch in den Räumlichkeiten des Kunden allein weisungsbefugt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
  9. Helden Consulting ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder Dritte als Subunternehmer einzuschalten. In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend.
Website-Erstellung
  1. Sofern keine abweichende Individualvereinbarung zwischen Parteien getroffen wird, bietet Helden Consulting die Website-Erstellung auf Grundlage agiler Methoden oder auf Basis eines vom Kunden bereitgestellten Templates an.
  2. Gegenstand der Website-Erstellungsverträge zwischen den Parteien ist grundsätzlich die Entwicklung und Erstellung neuer Websites oder die Anpassung oder Erweiterung bestehender Websites (z.B. durch Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website. Bei der Entwicklung und Erstellung beachtet Helden Consulting die technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Sofern zwischen den Parteien vereinbart und der Kunde eine Anpassung seiner Website auf Basis eines von ihm bereitgestellten Templates wünscht, werden bestehende Designs / Plug-Ins integriert, konfiguriert und angepasst.
  3. Sofern Vorgaben des Kunden nicht über Designs / Plug-Ins integriert, konfiguriert oder angepasst werden können, konzipiert und programmiert Helden Consulting auf Wunsch des Kunden eine Software (Quellcode) samt Einbindung eines Content Management Systems (z.B. TYPO3, WordPress, Webflow, Shopify) und pflegt die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Bilder, Logos und Texte (im Folgenden „Inhalte“ genannt) ggfs. nach vorheriger Überarbeitung und Anpassung ein, so dass das Layout und Design der Website den gestalterischen Vorgaben des Kunden entspricht.
  4. Bei Website-Erstellungsverträgen handelt es sich um einen Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
  5. Eine Suchmaschinen-Optimierung ist nicht Gegenstand der Leistungen von Helden Consulting, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wird.
  6. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, räumt Helden Consulting dem Kunden nach vollständiger Zahlung der Vergütung das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von Helden Consulting für den Kunden erstellte Software einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentation sowie des Quellcodes in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Verwendung der Software jedweden Umfangs einzuräumen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Software ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der von Helden Consulting geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internet-Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht). Der Kunde wird die Agentur im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.
  7. Die im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen und Nutzungsrechte ergeben sich aus einem gesondert individuell geschlossenen Vertrag.
  8. Der Kunde ist verpflichtet die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte eigenverantwortlich zur Verfügung. Helden Consulting ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen. Die in Ziffer 4.7. Satz 1 und Satz 2 umschriebenen Daten werden der Agentur in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Im Übrigen gelten die Ziffern
  9. Im Übrigen ist der Kunde für die Erstellung und Einbindung einer Datenschutzerklärung und eines Impressums auf seiner Website nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
  10. Nach einem erfolgreich absolvierten Abschlusstest durch Helden Consulting und der erfolgreichen Abrufbarkeit der Website wird dem Kunden Zugang zu einer passwortgeschützten Version der Website zur Verfügung gestellt. Entspricht die Website den gestalterischen Vorgaben des Kunden, ist der Kunde verpflichtet, die voll funktionsfähige und seinen gestalterischen Vorgaben entsprechende Website abzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch die schriftliche Erklärung, dass die fertiggestellte Website im vertragsgemäßen Zustand entwickelt und erstellt worden ist. Als Abnahme gilt auch die Zahlung der letzten Rate durch den Kunden, wenn der Kunde einen Mangel nicht innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen nach Fertigstellung der Website angezeigt hat. Nach der Abnahme stellt Helden Consulting einen öffentlichen Zugang zu der Website des Kunden für jeden Internetnutzer her.
  11. Helden Consulting gewährleistet, dass die erstellte Website vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Helden Consulting erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer Helden Consulting zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten von Helden Consulting ausführen lassen. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme gem. Ziffer 4.9. dieses Vertrages.
Software-Entwicklung
  1. Sofern keine abweichende Individualvereinbarung zwischen Parteien getroffen wird, bietet Helden Consulting die Entwicklung und Erstellung von Applikationen (nachfolgend „Software“) auf Grundlage agiler Methoden an.
  2. Gegenstand des Softwareentwicklungsvertrages ist die erfolgreiche Entwicklung der näher zwischen Parteien gesondert als Produktvision beschriebenen, während der Vertragsdurchführung im Rahmen eines agilen Entwicklungsmodells fortlaufend präzisierten Software nebst Anwendungsdokumentation (gemeinsam „Entwicklungsergebnis“) durch Helden Consulting, die Übergabe des Entwicklungsergebnisse an den Kunden sowie die Einräumung nicht-ausschließlicher, inhaltlich beschränkter Rechte am Entwicklungsergebnis zur Verwendung für eigene Geschäftszwecke des Kunden. Sofern die Parteien eine Leistung nicht ausdrücklich vereinbaren, wird diese nicht zum Vertragsgegenstand. Insbesondere ist Helden Consulting unter diesem Vertrag nicht zur Übergabe des Quellcodes der Software oder zu Installation, Einrichtung, Pflege oder Weiterentwicklung der Software verpflichtet.
  3. Bei Softwareentwicklungsverträgen handelt es sich um einen Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
  4. Die im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen ergeben sich aus einem gesondert individuell geschlossenen Vertrag.
  5. Helden Consulting wird das Entwicklungsergebnis zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt vollständig als Software nebst Anwenderdokumentation an den Kunden überlassen. Vor Übergabe des Entwicklungsergebnisses zur Abnahmeprüfung wird Helden Consulting prüfen und verifizieren, ob es den vertraglichen Anforderungen entspricht. Auf Aufforderung wird Helden Consulting dem Kunden ein Ergebnisprotokoll dieser Prüfung vorlegen. Einzelheiten der Abnahmeprüfung sowie -kriterien können gesondert individuell zwischen den Parteien vereinbart werden. Der Kunde nimmt das Entwicklungsergebnis ab, wenn es vollständig zur Abnahmeprüfung bereitgestellt wurde und frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Bei der Abnahmeprüfung festgestellte Mängel sollen von den Parteien dokumentiert werden. Mit Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Zerstörung des Entwicklungsergebnisses auf den Kunden über.
  6. Bzgl. der Mitwirkungspflichten gelten die Ziffern 4.7. und 11. dieser AGB entsprechend.
  7. Mit Freigabe eines Inkrements, sonst mit Abnahme des Entwicklungsergebnisses erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der Vergütung unwiderruflich das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, dauerhafte und weltweite Recht, das Entwicklungsergebnis für eigene Geschäftszwecke des Kunden ohne quantitative Beschränkung (z.B. hinsichtlich Nutzerzahl) zu verwenden. Das nicht-ausschließliche Recht des Auftraggebers gemäß Ziffer 5.7. Satz 1 bezieht sich auf den Objektcode des Entwicklungsergebnisses sowie die Anwenderdokumentation, einschließlich aller Inkremente. Der Kunde kann seine Rechte am Entwicklungsergebnis durch Dritte für sich wahrnehmen lassen (z.B. Hosting-Dienstleister). Vor Freigabe von Inkrementen und der Abnahme des Entwicklungsergebnisses ist dem Kunden eine Nutzung des Entwicklungsergebnisses zu Zwecken der Freigabe- beziehungsweise Abnahmeprüfung gestattet. Soweit Bestandteile des Entwicklungsergebnisses körperliche, bewegliche Gegenstände (z.B. Datenträger) sind (§ 90 BGB), geht das Eigentum mit Abnahme des Entwicklungsergebnisses auf den Kunden über. Helden Consulting sichert zu, über die zur Rechteübertragung erforderlichen Rechte an dem Entwicklungsgegenstand sowie den Zwischen- und Entwurfsstadien zu verfügen und die zur Durchführung von Ziffer 5.7. erforderlichen Zustimmungen durch seine Mitarbeiter und sonst an der Entwicklung beteiligten Personen wirksam eingeholt zu haben. Soweit das Entwicklungsergebnis mit Zustimmung des Auftraggebers Open Source Softwarekomponenten enthält, gelten hierfür ausschließlich die jeweils maßgeblichen Open Source Lizenzbedingungen.
  8. Helden Consulting gewährleistet, dass das Entwicklungsergebnis bei Gefahrübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Es gelten die §§ 634 ff. BGB. Soweit nicht zwischen den Parteien eine abweichende Beschaffenheit vereinbart ist, muss das Entwicklungsergebnis auch dem im Zeitpunkt der Abnahme anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Helden Consulting wird Mängel des Entwicklungsergebnisses unverzüglich auf eigene Kosten beheben. Die Mangelbehebung kann auch durch Bereitstellung eines Softwareupdates erfolgen, wenn das Update den Mangel beseitigt und seinerseits mangelfrei ist. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme gem. Ziffer 5.7. dieses Vertrages.
Erstellung von Creatives
  1. Sofern zwischen den Parteien vereinbart wird, kann Gegenstand der Beauftragung auch die Erstellung Creatives nach den Vorgaben und unter Beachtung einer gegebenenfalls vorliegenden Corporate Identity des Kunden (z.B. Texte, Layouts, Farben, Designs für Websites und Social-Media-Kanäle, Logos, Geschäftsunterlagen und sonstiges Werbematerial) sein.
  2. Im Falle der Erstellung von Texten schuldet Helden Consulting kein Lektorat für die Texte, soweit dieses nicht explizit zwischen den Parteien vereinbart wird.
  3. Bei den zwischen den Parteien geschlossenen Designverträgen handelt es sich um einen Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung. Die konkrete Leistungsverpflichtung von Helden Consulting wird gesondert individuell zwischen den Parteien vereinbart.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die einzelnen Leistungen (Teilabnahme) oder die gesamte Leistung (Abnahme) abzunehmen. Im Rahmen der (Teil-)Abnahme bestätigt der Kunde in Schrift oder Textform (per Brief oder E-Mail), ob die erbrachten Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Sofern diese nicht vertragsgemäß erbracht wurden, wird der Kunde für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen von dem vertraglich Vereinbarten unverzüglich Helden Consulting mitteilen. Gibt der Kunde von ihm im Rahmen der (Teil-)Abnahme erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von dem Vereinbarten nicht gegenüber Helden Consulting an, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Kunde seiner Pflicht der (Teil-)Abnahme nicht oder nicht vollständig nachkommt, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, soweit keine Abweichungen vorliegen, die bei einer pflichtgemäßen (Teil-)Abnahme erkennbar gewesen wären.
  5. Für die Einräumung der Nutzungsrechte an den Creatives gilt Ziffer 4.6. entsprechend.
  6. Für Mängel der erbrachten werkvertraglichen Leistungen haftet Helden Consulting nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, insbesondere die §§ 634 ff. BGB. Dies gilt nicht, wenn der Mangel unwesentlich ist. Ist die erbrachte werkvertraglichen Leistung mangelhaft, leistet Helden Consulting Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Eine Nachbesserung findet maximal zwei (2) Mal statt. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Honorars (Minderung), Aufwendungsersatz für die Selbstvornahme gemäß § 637 BGB oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn Helden Consulting die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr beginnend mit der vollständigen Abnahme der Werkleistung. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer 12. dieses Vertrages. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gem. § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die geregelten Anzeigepflichten, gilt die Leistung als genehmigt.
Leistungsänderungen
  1. Der Kunde kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für Helden Consulting umsetzbar und zumutbar sind. Helden Consulting prüft das Änderungsverlangen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Leistungen von Helden Consulting im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vorstehendem Satz 2 erfolgen für den Kunden unentgeltlich.
  2. Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Helden Consulting hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien den Vertrag unverändert fortsetzen.
  3. Helden Consulting wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn, der Kunde weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt Helden Consulting dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit.
Vertragsschluss und Vertragssprache
  1. Der Kunde kann telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an Helden Consulting richten. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Helden Consulting. Helden Consulting behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Ihren Angeboten sowie den überlassenen Konzepten, Pitches, Katalogen, Dokumentationen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – vor. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Helden Consulting auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
  2. Der Kunde erhält nach einem Erstgespräch von Helden Consulting auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Kunden ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail). Alternativ erhält der Kunde ein Passwort per E-Mail zu einem passwortgeschützten Kundenbereich und kann dort das Angebot einsehen.
  3. Dieses Angebot kann der Kunde gegenüber Helden Consulting durch eine Annahmeerklärung per E-Mail, Brief, durch Anklicken der Checkbox „Auftrag bestellen“ oder durch Zahlung des von Helden Consulting angebotenen Entgelts innerhalb der von Helden Consulting im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Helden Consulting weist den Kunden in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Kunde dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
  5. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
  6. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet die Helden Consulting sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.
Mitwirkungspflichten des Kunden
  1.  Der Kunde wird Helden Consulting bei der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungsleistungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch Helden Consulting erforderlich und allgemein üblich sind, und der Helden Consulting insbesondere  

    • alle erforderlichen Informationen und Daten im Rahmen des Erstgesprächs (z.B. Prozessbeschreibungen (BPMN-Standard), Projektbeschreibung oder Konzept, zu verwendende Medien, Inhalte, Texte, etc.) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung stellen;  

    • erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Nutzungsrechten, Arbeitsplätze, Rechner- und Leitungskapazitäten zur Verfügung stellen;  

    • Zugang zu allen IT-Systemen, die sich aus der Auftragsbestätigung ergeben (z.B. Websites, Social-Media-Kanälen und sonstigen Plattformen), gewähren; sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis von Helden Consulting zugeordnet wurden.

    • sicherstellen, dass seine Mitarbeiter für die Abstimmung mit dem Anbieter in allen Vertragsleistungen betreffenden Angelegenheiten zur Verfügung stehen.
  2. Im Falle von Sperrungen von Social-Media-Kanälen und Zugängen zu sonstigen Plattformen ist der Kunde selbständig zur Wiederherstellung des Zugangs bzw. für die Behebung etwaiger Zugangshindernisse verantwortlich, sofern Helden Consulting nicht ein Mitverschulden gem. § 254 BGB trifft. Der Anspruch auf das Honorar von Helden Consulting bleibt in diesem Fällen unberührt.
  3. Soweit der Kunde Helden Consulting Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Helden Consulting ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Ferner sichert der Kunde zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Patent-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf Helden Consulting übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang. Der Kunde stellt Helden Consulting insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber Helden Consulting geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, Helden Consulting im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
  4. Der Kunde ist für den Zugang zu den erforderlichen Hosting-, Social-Media- oder sonstigen Dritt-Plattformen selbst verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, Helden Consulting die erforderlichen Berechtigungen, Vollmachten und Zugänge einzurichten. Helden Consulting kann viele Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden bei den Dritt-Plattformen oder sonstigen Anbietern erbringen.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Server- und Software-Umgebung den erforderlichen technischen Mindestanforderungen für das Projekt mit den zu verwendenden Softwareumgebungen entspricht.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung von Helden Consulting für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden noch verfügbar wären.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Helden Consulting oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
  8. Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert Helden Consulting diese Leistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Textform (per E-Mail) an. Helden Consulting wird den Kunden unverzüglich in Textform (per E-Mail) auf aus ihrer Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.
  9. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für Helden Consulting unentgeltlich zu erbringen.
  10. Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung von Helden Consulting hat, ist Helden Consulting von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen von Helden Consulting verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Helden Consulting entstehende und nachgewiesenen Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte von Helden Consulting auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
  11. Helden Consulting behält sich das Recht vor, eine Beauftragung von Verarbeitungsaufträgen des Kunden abzulehnen, wenn dieser Helden Consulting Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.
Honorar und Zahlungsbedingungen
  1. Die Leistungen von Helden Consulting werden nach Aufwand vergütet. Das Honorar versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die konkreten Zahlungsbedingungen und Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Angebot von Helden Consulting.
  2. Helden Consulting hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen einschließlich der Reisekosten. Die Höhe der Erstattung der Reisekosten ergeben sich aus dem Angebot von Helden Consulting.
  3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen gem. Ziffern 7.1. und 7.2. ist jeweils der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto von Helden Consulting maßgebend.
  4. Werbekosten Dritter (z.B. für Facebook, Instagram, YouTube, Google-Profile) sind nicht im Honorar von Helden Consulting enthalten und werden dem Kunden von den Dritt-Plattformen gesondert in Rechnung gestellt. Sofern von Helden Consulting in Vorleistung geht, sind die Werbekosten unverzüglich zu erstatten, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
  5. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Das ausstehende Honorar und/oder Auslagen einschließlich Fahrtkosten sind während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Helden Consulting behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von Helden Consulting auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung von Helden Consulting gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
  7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an Helden Consulting erforderlich.
Nutzungsrechte, Namensnennung und Erwähnungsrecht
  1. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, erhält der Kunden mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Honorars an den von Helden Consulting entwickelten Arbeitsergebnissen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen. Dies umfasst auch die Nutzung durch Dritte für den Kunden, zum Beispiel andere Dienstleister.
  2. Das Nutzungsrecht nach Ziffer 11.1. umfasst auch das Recht, Arbeitsergebnisse für mit dem Kunden verbundenen Unternehmen zu nutzen.
  3. Helden Consulting verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Kunden zur Durchführung der Schulung überlassenen erforderlichen Schulungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
  4. Lehrinhalte dürfen von dem Kunden ausschließlich im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Zwecks genutzt werden.
  5. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Schulung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Helden Consulting.
  6. Im Falle der Beauftragung einer Online-Schulung werden dem Kunden die erforderlichen Lehrinhalte ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
  7. Helden Consulting darf die erbrachten Leistungen sowie geschützten Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden und dessen Meinung über die erbrachten Leistungen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden bis auf Widerruf als Referenz auf ihrer Website und ihren Social-Media-Kanälen nutzen.
Haftung
  1. Hinsichtlich der von Helden Consulting erbrachten Leistungen haftet diese, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
    •   bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
    •   bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    •   bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
        soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist
  2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 12.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag Helden Consulting nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
  3. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Falle von Personenschäden ist die Haftung auf den 3-fachen Betrag der Versicherungssumme je Versicherungsjahr (derzeit insgesamt 2.000.000,00 € EUR), im Falle von Vermögensschäden auf den 3-fachen Betrag der Versicherungssumme (derzeit 300.000,00 € EUR) je Versicherungsjahr beschränkt.
  4. Im Übrigen ist eine Haftung von Helden Consulting ausgeschlossen.
Vertragslaufzeit und Kündigung
  1. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, beginnt der Vertrag im Falle von Einzelbeauftragungen mit Vertragsschluss und endet, je nachdem was früher eintritt, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden oder das vereinbarte Budget des Kunden verbraucht wurde.
  2. Im Falle von Rahmenvereinbarungen werden die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen gesondert individuell zwischen den Parteien vereinbart.
  3. Sofern der Vertrag für eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um einen weiteren (1) Monat, wenn nicht spätestens einen (1) Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die konkrete Mindestlaufzeit wird gesondert individuell mit dem Kunden vereinbart.
  4. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist Helden Consulting insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
  5. Eine Kündigung muss in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) erfolgen.
Wettbewerbsverbot
  1. Helden Consulting darf auch für andere Kunden tätig werden; einer Zustimmung des Kunden bedarf es nicht. Dies gilt auch für eine Tätigkeit für einen Wettbewerber des Kunden.
Geheimhaltung und Datenschutz
  1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
  2. Helden Consulting ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis von Helden Consulting oder der von Helden Consulting zur Leistungserbringung eingesetzten Personen bzw. Subunternehmer gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.
  3. Sofern die Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung schließen, ergeben sich die Einzelheiten der Geheimhaltung aus der zwischen den Parteien geschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung.
  4. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
  5. Sofern und soweit Helden Consulting im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
Höhere Gewalt
  1. Helden Consulting haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrohen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkane, Taifune und Blitzschlag sowie andere Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Erdbeben, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten bzw. Lieferengpässe, Sabotage, Streiks, Unruhen, Aussperrung.
  2. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist Helden Consulting berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei Verzögerungen von mehr als zwei (2) Monaten ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen Helden Consulting geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät die Helden Consulting nicht in Verzug.
  3. Im Falle des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) über den Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.
  4. Beide Parteien sind verpflichtet, alles ihnen Mögliche und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.
  5. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
Änderungsvorbehalt der AGB
  1. Helden Consulting behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Helden Consulting wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Helden Consulting wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
  2. Helden Consulting behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
    •   soweit Helden Consulting hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
    •   soweit Helden Consulting damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
    •   soweit Helden Consulting zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
    •   wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
    •   wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
  3. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.
Schlussbestimmungen
  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Helden Consulting. Helden Consulting ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

AGB

Dienstvertrag

Hier findest du unsere geltenden AGB.
Stand: 16.02.2024